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Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Ziel

Unser Angebot

Fragen zum Heimeintritt

Wann muss ich mich anmelden und wie?

Den exakt richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Dennoch ist es ratsam, sich früh genug mit einem allfälligen Heimeintritt auseinander zu setzen. Dazu können Sie sich bei uns auf die Interessentenliste setzen lassen. Rückt ein allfälliger Eintritt näher, dann empfehlen wir die definitive Anmeldung oder die Anmeldung auf die Dringendliste. Nähere Angaben und Dokumente finden Sie unter Anmeldung. Gerne sind wir Ihnen aber dabei auch behilflich - zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Anmeldung

Was mache ich, wenn zum Zeitpunkt meines Wunsch-Eintrittes kein freies Zimmer verfügbar ist?

Aufgrund der Vollauslastung können wir einen sofortigen Heimeintritt nicht garantieren. Wenn wir kein freies Zimmer haben, dann müssen Sie sich in einem anderen Heim anmelden. Möchten Sie später doch noch in unser Haus kommen, dann lassen Sie die Anmeldung auf die Dringendliste setzen.

Welche finanziellen Abklärungen müssen getroffen werden?

Alle AHV-Rentner, die im Kanton Bern Wohnsitz haben, sind zum Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) berechtigt, wenn ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.

Falls Sie die monatlichen Heimrechnungen nicht mit Ihren Einkünften bzw. Ihrem Vermögen bezahlen können, sollten Sie sich rechtzeitig bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes melden, um einen Antrag auf Ergänzungsleistungen zu stellen.

Die aktuellen Tarife, welche von der Ergänzungsleistung anerkannt sind, entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Tarifliste
Monatliche Ergänzungsleistungen - Ausgleichskasse Kt. Bern

Was ist ein Vorsorgeauftrag und welchem Zweck dient er?

Ein Vorsorgeauftrag regelt vorgängig schriftlich die Verhältnisse, wenn es darum geht, wer z.B. für die Verwaltung der Finanzen zuständig ist, sollte man zu einem Zeitpunkt im Leben diese Handlungen nicht mehr selber übernehmen können. Der Vorsorgeauftrag gibt über den Willen des Ausstellers Auskunft, wem im Falle einer Handlungsunfähigkeit für welche Aufgabenbereiche die Verantwortung übertragen wird.

Wir stellen bewusst keine Vorlage zu einem Vorsorgeauftrag auf unsere Homepage. Dieser muss handschriftlich verfasst oder allenfalls öffentlich beurkundet werden. Sehr gerne helfen wir Ihnen aber, einen Vorsorgeauftrag anhand eines Musters auszufüllen.

Habe ich eine Patientenverfügung?

Bei der Patientenverfügung gilt, wie beim Vorsorgeauftrag, den Willen des Besitzers zu erkennen, wenn dieser selbst dies nicht mehr kann. Eine Patientenverfügung regelt in gewissen Lebenssituationen die Haltung gegenüber dem Leben und dem Tod, ebenso regelt sie die Zuständigkeiten bei der medizinischen Versorgung. Oftmals genügt die Kurzfassung der Patientenverfügung.

Bei folgenden Institution erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Vorlagen:
Pro Senectute
Schweizerisches Rotes Kreuz
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

Wir helfen Ihnen auch gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Weitere Fragen?

In unserer Informationsschrift finden Sie Antworten auf spezifische Fragen zum Heimalltag. Selbstverständlich dürfen Sie uns auch jederzeit kontaktieren – wir beantworten gerne Ihre Fragen.

 

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